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   AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08 (20)   

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AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08 (20) (https://dejure.org/2009,59108)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 202 C 2633/08 (20) (https://dejure.org/2009,59108)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 202 C 2633/08 (20) (https://dejure.org/2009,59108)
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  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang

    Auszug aus AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08
    Die Beklagte muss sich die vorstehend genannte Zusicherung der Mitarbeiterin des Reisebüros zurechnen lassen, da nach der Rechtsprechung des BGH (Urteils vom 25. April 2006, Az.: X ZR 198/04) nach Treffen der konkreten Auswahlentscheidung - wie vorliegend gegeben - die Reisebüromitarbeiter Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters, d. h., der Beklagten, sind.
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