Rechtsprechung
AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08 (20) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verpasster Urlaubsflieger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang …
Auszug aus AG Bad Homburg, 08.05.2009 - 202 C 2633/08
Die Beklagte muss sich die vorstehend genannte Zusicherung der Mitarbeiterin des Reisebüros zurechnen lassen, da nach der Rechtsprechung des BGH (Urteils vom 25. April 2006, Az.: X ZR 198/04) nach Treffen der konkreten Auswahlentscheidung - wie vorliegend gegeben - die Reisebüromitarbeiter Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters, d. h., der Beklagten, sind.